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Familie · Ablauf

Nach einem Todesfall: die Schritte der Nachlassabwicklung

Aktualisiert am 16. September 2026 · 3 Min. Lesezeit · Notariat Bouzonville

Zur Trauer kommen Formalitäten hinzu, die man sich nicht ausgesucht hat. Nicht alle sind dringend, und die Kanzlei kann einen großen Teil davon übernehmen. Hier erfahren Sie, was zu tun ist und in welcher Reihenfolge.

In den ersten Tagen

  • der Todesfall wird im Rathaus des Sterbeorts angezeigt, meist durch das Bestattungsunternehmen, das auch die Abschriften der Sterbeurkunde übergibt;
  • die Beerdigung wird organisiert, unter Beachtung der Wünsche des Verstorbenen, sofern er solche geäußert hat;
  • die Bank wird benachrichtigt: die persönlichen Konten des Verstorbenen werden gesperrt, die Bestattungskosten können aber in gewissem Umfang davon beglichen werden;
  • Arbeitgeber, Rentenkassen und Stellen, die Leistungen gezahlt haben, werden informiert.

Für diese Schritte ist der Notar nicht erforderlich. Alles Weitere kann in den folgenden Wochen erledigt werden.

Wann der Notar hinzugezogen wird

Der Notar ist unverzichtbar, wenn zum Nachlass eine Immobilie gehört oder wenn der Verstorbene ein Testament oder eine Schenkung unter Ehegatten errichtet hatte. In der Praxis ist er es auch, sobald die Beträge eine gewisse Höhe überschreiten: die Banken verlangen dann eine Erbbescheinigung des Notars (acte de notoriété), um die Konten freizugeben.

Die Erben können ihren Notar frei wählen, unabhängig vom Sterbeort und von der Lage des Vermögens.

Was die Kanzlei erledigt

  1. Der erste Termin: die Kanzlei klärt die familiäre Situation und das Vermögen und prüft, ob ein Testament oder eine Schenkung unter Ehegatten existiert, insbesondere durch Abfrage des zentralen Registers der letztwilligen Verfügungen.
  2. Die Erbbescheinigung (acte de notoriété), in Elsass-Mosel die eidesstattliche Versicherung (acte d'affirmation sous la foi du serment): sie bezeichnet die Erben und ihre Rechte. Damit können sie sich gegenüber Banken und Behörden als Erben ausweisen.
  3. Die Erbschaftsteuererklärung: sie muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Todesfall beim Finanzamt eingereicht werden, bei einem Todesfall im Ausland innerhalb eines Jahres. Die Einreichung dieser Erklärung beim Finanzamt (service de l'enregistrement) erfolgt zusammen mit der Zahlung der Erbschaftsteuer. Der überlebende Ehegatte und der PACS-Partner sind davon befreit.
  4. Die Teilung: wenn die Erben es wünschen, wird das Vermögen unter ihnen aufgeteilt. Eine Teilung, die eine Immobilie betrifft, erfolgt durch notarielle Urkunde.

Die vorzubereitenden Unterlagen

Bringen Sie zum ersten Termin mit, was Ihnen bereits vorliegt: Sterbeurkunde, Familienstammbuch des Verstorbenen, Eigentumsnachweise, Kontoauszüge, Testament oder Schenkung unter Ehegatten. Unsere Liste enthält alle nützlichen Unterlagen (auf Französisch):

Ein Nachlass auf beiden Seiten der Grenze

Der Verstorbene lebte in Deutschland oder besaß Vermögen in Frankreich und in Deutschland? Unser Leitfaden Erben beiderseits der Grenze erklärt, welches Recht gilt und wie die Schritte zusammenwirken.

Sie haben einen Angehörigen verloren?

Die Kanzlei empfängt Sie, um die Situation zu klären und Sie bei jedem dieser Schritte zu begleiten.

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Informationsbeitrag, Stand 16. September 2026, verfasst vom Notariat Bouzonville. Die genannten Regeln und Fristen entsprechen dem an diesem Datum geltenden Recht und können sich ändern. Dieser Text ersetzt keine Beratung: jeder Nachlass erfordert eine eigene Prüfung.

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